AVUSA, der Aargauische Verband Unternehmen mit sozialem Auftrag versteht sich als der repräsentative Ansprechpartner im Zusammenhang mit der Leistungserbringung seiner Mitglieder, der Unternehmen mit sozialem Auftrag im Kanton Aargau.
AVUSA, der Aargauische Verband Unternehmen mit sozialem Auftrag vertritt in der Oeffentlichkeit und gegenüber Behörden die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder und unterstützt sie in Ihrer Aufgabenerfüllung. Sein Denken und Handeln basiert auf einem humanistischen Welt- und Menschenbild. Sein Selbstverständnis ist dasjenige eines klienten- und kundenorientierten Dienstleistungserbringers.
Die Mitglieder des Verbands setzen sich zusammen aus Unternehmen mit bedarfsgerechtem Angebot in den Bereichen Schulung, Ausbildung, Beschäftigung, Pflege, Förderung und Betreuung von Menschen mit Behinderung.
Der Verband sorgt für:
Der Verband erhebt Anspruch auf:
Der Verband pflegt mit sämtlichen Gremien und Stellen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Die Führung folgt partizipativen Grundsätzen. Durch die Bildung von permanenten Fach- und auftragsgebundenen Projektgruppen können spezifische Fragestellungen gezielt bearbeitet werden.
Der Austausch mit nationalen Dachverbänden, Partnerorganisationen auf gleicher Ebene sowie anderen Stellen wird durch den Vorstand wahrgenommen.
Der Verband finanziert sich über Mitglieder- und Gönnerbeiträge, Erträge aus Dienstleistungen, Kapitalerträge und übrige Zuwendungen. Das Verbandsvermögen ist so bemessen, dass allfällige Risiken gedeckt sind und die Innovationsfähigkeit gesichert bleibt.
Der Verband verfolgt die Entwicklung im politischen Umfeld aufmerksam und sucht sich in der Organisation zu verstärken. Die notwendigen Fähigkeiten können auch durch ein Kompetenzzentrum in einer professionellen Geschäftsstelle wahrgenommen werden.
Die Aktivitäten zu einer sinnvollen Kooperation auf nationaler Ebene werden befürwortet. Bei einem neuen starken nationalen Dachverband soll der Status als kantonale Sektion angestrebt werden.
Der Verband setzt sich für zeitgerechte Arbeitsbedingungen und Leistungen zugunsten der Angestellten ein. Die Menschen mit Behinderung stehen als Leistungsempfänger immer im Vordergrund.
Genehmigt von der Gründungsversammlung und in Kraft gesetzt per 01. Januar 2006:
Aarau, 27. Oktober 2005