15.09.2025

Stellungnahme zum indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative

AVUSA begrüsst die Absichten des Bundesrates, moniert aber Mängel und eine fehlende Gesamtsicht unter Berücksichtigung der drei Lebensbereiche Wohnen, Ausbildung und Arbeit. Aus Sicht des aargauischen Verbandes für Unternehmungen mit sozialem Auftrag braucht es Nachbesserungen. Damit teilt der Verband die Haltung seiner Dachverbände ARTISET und INSOS.

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AVUSA (Aargauische Verband der Unternehmen mit sozialem Auftrag) begrüsst die Absicht des Bundesrats, die Autonomie von Menschen mit Behinderungen bei der Wahl des Wohn-orts und der Wohnform zu stärken. Doch die notwendige Gesamtsicht zur Behindertenpolitik unter Berücksichtigung der drei Lebensbereiche Wohnen, Ausbildung und Arbeit fehlt.

Wie Selbstbestimmung und Selbstständigkeit in Form konkreter Leistungen gefördert werden sollen, bleibt in weiten Teilen des Vorentwurfs für ein Inklusionsgesetz diffus. Wie die aktuellen Angebote weiterentwickelt und welche Regelungen im ambulanten Bereich aufgestellt werden sollen, ist weitgehend unklar. Auch der Durchlässigkeit von Unterstützungsleistungen wird zu wenig Beachtung geschenkt. Der bundesrätliche Vorschlag liegt teilweise hinter Reform-schritten zurück, die in verschiedenen Kantonen bereits aufgegleist sind. Es fehlt ein visionärer Ansatz, wie die Schweiz inklusiver gestaltet werden kann, damit auch für Menschen mit Behinderungen die volle gesellschaftliche Teilhabe garantiert ist.

Um die Behindertenpolitik der Schweiz für die nächsten 10 Jahre richtig aufzugleisen, braucht es zwingend Nachbesserungen zum vorliegenden Entwurf. AVUSA teilt die Haltung von ARTISET und INSOS und erachtet es als dringlich, dass eine Gesamtsicht unter Berücksichtigung der drei Lebensbereiche Wohnen, Ausbildung und Arbeit aufzeigt, in welche Richtung sich die Behindertenpolitik entwickeln soll, bevor die parlamentarische Beratung startet.

 

Indirekter Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative, Stellungnahme ARTISET, INSOS, 1.9.2025