14.11.2025

AVUSA nimmt Stellung zu zwei kantonalen Anhörungen

AVUSA hat sich im Rahmen zweier aktueller kantonaler Anhörungen eingebracht und seine Positionen formuliert.

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Anhörung „Spezifizierung mit Regelung Schadenminderung im Suchtbereich“ (Gesundheitsgesetz, §36)
AVUSA begrüsst die geplante gesetzliche Verankerung der Schadensminderung.
Die Anpassung stärkt die Kohärenz mit der bundesrechtlich verankerten Vier-Säulen-Politik, verbessert die Grundlage für die kantonale Suchthilfestrategie und ermöglicht eine nachhaltige Unterstützung von Angeboten im Bereich der Schadensminderung.
Zudem betont AVUSA die Bedeutung klarer Qualitätsstandards, transparenter Finanzierungsmechanismen sowie einer engen Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure, um die Wirksamkeit der Angebote sicherzustellen.
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Anhörung „Revision des Instrumentalunterrichts“
Im Rahmen der Revision des Instrumentalunterrichts begrüsst AVUSA grundsätzlich die Stärkung des chancengerechten Zugangs zur musikalischen Bildung im Kanton Aargau.
Besonders wichtig ist AVUSA, dass der Bildungsauftrag auch für Kinder mit besonderen Bedürfnissen gewährleistet wird, beispielsweise für Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen oder Sonderschulheimen.
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