Arbeitsgesetz in sozialen Institutionen
In verschiedenen AVUSA-Institutionen bestehen derzeit Unsicherheiten bei der Anwendung des Arbeitsgesetzes (ArG). Anlass dafür sind laufende Überprüfungen durch das Arbeitsinspektorat, die vereinzelt zu Beanstandungen geführt haben. Besonders komplex ist die Situation aufgrund des Sonderstatus von Fachpersonen mit pädagogischer, sozialpädagogischer oder sozialpsychiatrischer Ausbildung.
Eine wichtige Grundlage bildet die angepasste Wegleitung des Staatssekretariat für Wirtschaft aus dem Jahr 2023. Seither werden nur noch Ausbildungen mit klarer fachlicher Nähe als gleichwertig anerkannt. Dadurch ist der Anteil der Mitarbeitenden gestiegen, die dem Arbeitsgesetz unterstellt sind. Für Betriebe kann dies bedeuten, dass innerhalb derselben Organisation unterschiedliche arbeitsrechtliche Bestimmungen gelten – etwa bei Arbeits- und Ruhezeiten, Nacht- und Sonntagsarbeit oder Pikettdiensten.
Zur Vertiefung empfiehlt AVUSA das entsprechende Merkblatt von INSOS und YOUVITA sowie das Webinar mit dem Titel „Arbeitsgesetz (ArG) in den Institutionen korrekt anwenden“. Die Veranstaltung vom 31. März 2026 steht den AVUSA-Mitgliedern mit freundlicher Unterstützung von ARTISET im internen Bereich der Website zur Verfügung und kann jederzeit nachgeschaut werden.